Tagfahrlicht für E-Bikes ab 1. April 2022

Beitrag vom 27.03.2022 15:36 in News

Ab dem 1. April dürfen E-Bikes nur noch mit Tagfahrlicht unterwegs sein. Velo Infanger klärt auf.

Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab 1. April 2022 alle E-Bikes mit Tagfahrlicht gefahren werden müssen.

Die wichtigsten Punkte:

  • Das Tagfahrlicht gilt ausnahmslos für alle Typen E-Bikes, also auch für E-MTBs und E- Rennvelos
  • Als Tagfahrlicht kann die bestehende Beleuchtung eingeschaltet werden. Ein spezielles oder separates Tagfahrlicht muss nicht angebracht werden.
  • Das Tagfahrlicht an E-Bikes ist in der Schweiz nicht typengenehmigungspflichtig.
  • Es werden auch Aufsteck-Akkuleuchten akzeptiert, die sich entfernen lassen.
  • Das Tagfahrlicht darf nicht blinken und blenden und sollte auf 100 Meter sichtbar sein. Die Lichtstärke wird nicht näher spezifiziert.
  • Wenn ein separates Tagfahrlicht (spezielle Leuchte) montiert ist, gilt das Licht nur nach vorne. Andernfalls kann die bereits heute vorgeschriebene Mindestbeleuchtung eingeschaltet werden, also mindestens ein nach vorne gerichtetes weisses und ein nach hinten gerichtetes rotes, ruhendes Licht.
  • Die Lichtpflicht für E-Bikes gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Eine Verkehrsfläche ist dann öffentlich, wenn sie nicht ausschliesslich privatem Gebrauch dient und von einem unbestimmten Benutzerkreis benutzt werden kann. Auch ein Waldweg oder ein Bike-Trail ist normalerweise eine öffentliche Strasse. Die Lichtpflicht gilt also auch dort.

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